0621 5957019-0 info@asuc-sys.de
ASUC-Qualitätssiegel

ASUC-Qualitätssiegel

Das ASUC-Qualitätssiegel zeigt Kunden und Mitarbeitern, dass Sie Ihren Aufgaben im Zeitraum der Corona-Pandemie und die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz gerecht geworden sind.

Durch die Vergabe des Qualitätssiegels wird bestätigt, dass die Anforderungen, die im § 5 Infektionsschutzgesetz festgestellten Zeitraum der epidemischen Lage an den Arbeitsschutz in Hinblick auf SARS-CoV-2, erfüllt sind.

Die fachlichen Standards des ASUC-Qualitätssiegels basieren auf Empfehlungen der nationalen und lokalen Behörden und Experten. Grundlage hierfür ist die Arbeitsschutzregel (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, Fassung vom 20.08.2020). Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde von den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ermittelt, bzw. angepasst und vom BMAS im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität sicherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.