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Aktuelle Entwicklungen zur Arbeitsschutzkontrolle in Deutschland

Aktuelle Entwicklungen zur Arbeitsschutzkontrolle in Deutschland

Ab 2026 sind die Gewerbe- und Arbeitsschutzämter aller Bundesländer verpflichtet, jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen und zu kontrollieren. Diese Vorgabe basiert auf dem Anfang 2021 in Kraft getretenen Arbeitsschutzkontrollgesetz, das eine verbindliche Mindestbesichtigungsquote (MBQ) für die Arbeitsschutzaufsicht vorschreibt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun in einem Zwischenbericht zur Kontrolldichte der Länder die erreichten Kontrollwerte für das Jahr 2022 ausgewertet. Der Bericht zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern in Bezug auf die Zahl und Intensität der Kontrollen. Die Kontrolldichte wird dabei über die Anzahl der sogenannten „Besichtigungen mit Systembewertungen“ (BmSys) je 1000 Betriebe ermittelt, in deren Rahmen sowohl die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes als auch die betriebsinterne Gefährdungsbeurteilung überprüft werden.

Erhöhte Kontrolldichte

Im Jahr 2022 wurden bundesweit 18.225 solcher Besichtigungen gemeldet, was einer Kontrolldichte von etwa 8 Besichtigungen pro 1.000 Betriebe entspricht. Dabei zeigt sich eine erhebliche Varianz zwischen den einzelnen Ländern, was teilweise auf Unterschiede im Personalaufbau zurückzuführen ist. Nordrhein-Westfalen beispielsweise führte die meisten Besichtigungen (4.446) durch, während das Saarland mit lediglich 178 Besichtigungen das Schlusslicht bildet. Auch die Kontrolldichte variiert erheblich: Sachsen-Anhalt weist die höchste Quote von 30,5 % auf, während Baden-Württemberg mit 2,8 % die niedrigste Kontrolldichte verzeichnet.

Darüber hinaus sollten sich Unternehmen darauf einstellen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Inspektion zukünftig steigt – insbesondere in Branchen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Laut Arbeitsschutzkontrollgesetz spielen Art und Umfang des Gefährdungspotenzials eines Betriebs eine entscheidende Rolle bei der Auswahl zur Inspektion.

Diese Entwicklungen unterstreichen die Wichtigkeit eines sorgfältigen Arbeitsschutzsystems und einer präzisen Gefährdungsbeurteilung, um gut auf mögliche Prüfungen vorbereitet zu sein.

Gerne unterstützen wir Sie mit einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung, um Sie optimal auf die Anforderungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes vorzubereiten und bei der praktischen Umsetzung zu begleiten. Kontaktieren Sie uns jederzeit über unser Angebotsanfrageformular und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!

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