Die Unterweisung der Mitarbeiter muss trotz der Pandemie aufrecht erhalten werden. Mit UnterweisungDirekt, unserer Online-Unterweisungs-Plattform, helfen wir Ihnen beim sicheren Unterweisen der Mitarbeiter online. Mit unserem Modul „Covid-19“ erhalten die Mitarbeiter auch wichtige Informationen speziell zu dieser Thematik. Darüber hinaus stellen Sie mit UnterweisungDirekt die Unterweisung der Mitarbeiter im gesamten Unternehmen sicher. Mithilfe der Lernerfolgskontrolle garantieren Sie, dass Ihre Mitarbeiter die Inhalte gelesen und verstanden haben.
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Ziel der Angebotsvorsorge COVID 19 soll es sein, Sie dabei zu unterstützen bei Beschäftigten mit einem erhöhten Risiko individuell nach geeigneten Lösungen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos zu suchen.
Beschäftigte können sich individuell von unseren Betriebsärzten beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition.
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Angesichts der Corona-Epidemie ist es wichtig die Gefährdungsbeurteilung neu zu erstellen. Denn mit dem neuen Virus ist eine weitere Gefährdung hinzugekommen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu dokumentieren und sie zu minimieren. Wir unterstützen Sie dabei, den hohen Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen gerecht zu werden.
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ASUC-Qualitätssiegel für umgesetzte Schutz- und Hygienevorgaben im Unternehmen

Das ASUC-Qualitätssiegel zeigt Kunden und Mitarbeitern, dass Sie Ihren Aufgaben im Zeitraum der Corona-Pandemie und die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz gerecht geworden sind.
Durch die Vergabe des Qualitätssiegels wird bestätigt, dass die Anforderungen, die im § 5 Infektionsschutzgesetz festgestellten Zeitraum der epidemischen Lage an den Arbeitsschutz in Hinblick auf SARS-CoV-2, erfüllt sind.
Die fachlichen Standards des ASUC-Qualitätssiegels basieren auf Empfehlungen der nationalen und lokalen Behörden und Experten. Grundlage hierfür ist die Arbeitsschutzregel (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, Fassung vom 20.08.2020). Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde von den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ermittelt, bzw. angepasst und vom BMAS im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Die Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität sicherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.
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